Schweigepflicht & Datenschutz

Geschäftsstelle Mülheim

Diakonisches Werk
im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr

Hagdorn 1a
45468 Mülheim       [auf Karte anzeigen]

Tel.: (0208) 3003-255
Fax: (0208) 3003-280
E-Mail: gst[at]diakonie-muelheim.de

Öffnungszeiten:
montags, dienstags, donnerstags, freitags: 7.30 - 16.30 Uhr
mittwochs: 7.30 - 13 Uhr

Ansprechpartnerinnen:
Birgit Hirsch-Palepu, Geschäftsführerin
E-Mail: hirsch-palepu[at]diakonie-muelheim.de

Ellen Hirsch, Verwaltungsleiterin
E-Mail: hirsch[at]diakonie-muelheim.de

Sevgi Sari, Sekretariat
Email: sari[at]diakonie-muelheim.de



Schweigepflicht & Datenschutz

Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Diakonischen Werkes besteht die gesetzliche Schweigepflicht. Alles, was Sie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anvertrauen, unterliegt den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere den jeweiligen Sozialgesetzbüchern (SGB). Darüber hinaus gelten die strengen Schweigepflicht- und Datenschutzverordnungen gemäß der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und ihren jeweiligen Durchführungsrichtlinien. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Diakonischen Werkes werden zusätzlich neben den grundlegend gegebenen Vorschriften – persönlich und mit Unterschrift – vertraglich auf die geltenden Regelungen verpflichtet.

Die Schweigepflicht und die obliegenden Pflichten im Rahmen des Datenschutzes bestehen auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses weiter. Im Bezug auf die Beratungs-, Betreuungs- und/oder Behandlungsdauer eines Klienten, bestehen die Auflagen zur Schweigepflicht auch nach Beendigung der jeweiligen Maßnahme weiter.

Gemäß der geltenden Rechtslegung und Schweigepflicht im Sozialgesetzbuch (SGB) X und dem Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) ist sichergestellt, dass aufgenommene Informationen oder erhobene Daten, einschließlich der Tatsache der Beratung selbst, diesen Vorschriften entsprechen. Außenstehende dürfen von den zur Verfügung stehenden Informationen oder Daten aus einer Beratung nur dann Kenntnis erlangen, wenn die Klientin bzw. der Klient hierin zuvor eingewilligt hat.

In Ergänzung zu diesen beschriebenen Vorschriften sind in der Praxis entsprechende Schutzvorrichtungen vorzusehen und einzurichten, damit unbefugte Personen oder anderweitig Unbefugte auf die erhobenen Daten aus der Beratung keinen Zugriff erhalten. Diese Vorschriften gelten sowohl für Daten und Informationen, die elektronisch gespeichert wurden, als auch für Daten und Informationen, die in Papierform vorgehalten werden. Auch die Pflicht zur gesicherten Verwahrung dieser Daten und Informationen bezieht sich sowohl auf elektronische als auch auf solche in Papierform.

Für den Fall, dass Klientinnen oder Klienten als Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an Gruppenarbeit, ambulanter Behandlung in Gruppe oder Ähnliches teilnehmen, sind auch sie zur Verschwiegenheit gegenüber jedermann außerhalb der jeweiligen Behandlungs-, Therapie- oder Maßnahmegruppe verpflichtet. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit bleibt auch nach Beendigung der ambulanten oder stationären Maßnahme bestehen.