Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV)

ASD 2 - Integration / Integrationsfachschule

Eine Einrichtung des Diakonischen Werkes
im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr

Hagdorn 1a
45468 Mülheim an der Ruhr   [auf Karte anzeigen]

Das Diakonische Werk ist erreichbar:
montags bis donnerstags: 8.00 - 16.00 Uhr
freitags: 8.00 - 13.00 Uhr

Sprechzeiten der Integrationsfachschule
montags und mittwochs: 9 - 13 Uhr
donnerstags: 9 - 16 Uhr und nach Vereinbarung

Anmeldung und Beratung
Valentina Kermann, Stellv. Abteilungsleiterin ASD 2
Tel.: (0208) 3003-269
E-Mail:kermann[at]diakonie-muelheim.de

Natalja Matjacic
Tel.: (0208) 3003-213
E-Mail: matjacic[at]diakonie-muelheim.de

Alwina Fast, Abteilungsleiterin ASD 2
Tel.: (0208) 3003-275
E-Mail: fast[at]diakonie-muelheim.de



Berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. §45a AufenthG (DeuFöV)

Das Diakonische Werk bietet berufsbezogene Deutschkurse  (DeuFöv) im Auftrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an, das die Kurse auch finanziell fördert.

Die Berufssprachkurse richten sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Hierzu gehören Zugewanderte (einschließlich Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Ländern mit hoher Schutzquote wie Irak, Iran, Syrien und Somalia), EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die

  • ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen
  • in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen
  • arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen
  • eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern
  • einen Integrationskurs erfolgreich besucht haben.


Wer an den Kursen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilnimmt, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter beziehungsweise die Sozialagentur Mülheim an der Ruhr.

Die Deutschkurse der berufsbezogenen Sprachförderung setzen sich aus Basiskursen sowie aus Spezialkursen für Personen im Anerkennungsverfahren und fachspezifischen Spezialmodulen zusammen. Die Integrationsfachschule bietet folgende Kurse im Rahmen der bundesweiten berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach §45a AufenthG an:
 

Basiskurs B1-B2

Basiskurs B2-C1

Spezialmodus C1 Akademische Heilberufe  

400-500 Stunden  

400-500 Stunden

300-600 Stunden



Die Kurse enden mit einer Zertifikatsprüfung.

Für Anmeldung und Beratung benötigen Sie eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Sprachkurs gemäß §4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a/1b/1c der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöv). Der Berechtigungsschein wird von der Sozialagentur oder der Agentur für Arbeit ausgestellt.

Nähere Informationen hat das Team der Integrationsfachschule.