Ambulante Rehabilitation

Ambulatorium

Ein Angebot des Diakonischen Werkes
im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr

Althofstraße 4
45468 Mülheim an der Ruhr    [auf Karte anzeigen]

Sprechstunde nach Vereinbarung:
montags 14 - 16 Uhr, donnerstags 16 - 17 Uhr

Bürozeiten: montags, mittwochs, donnerstags 9 - 13 Uhr,
dienstags 11.30 - 15.30 Uhr, freitags 9 - 12 Uhr

Ansprechpartner/-innen und Terminabsprache:
Malte Stöß, Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (M.A.)
Margret Busse, Sozialtherapeutin/Sucht (VDR)
Verena Lötfering, Sozialarbeiterin
Dr. med. Olaf Lask, Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie
Sara Porscha, Verwaltung

Tel.: (0208) 3003-223
Fax: (0208) 3003-226
E-Mail: ambulatorium[at]diakonie-muelheim.de



Ambulante Behandlung / Rehabilitation

Alkohol- oder Medikamentenabhängige, deren Krankheitsverlauf keine stationäre Entwöhnung erforderlich macht, können im Ambulatorium an einer ambulanten Entwöhnungsbehandlung, der „Ambulanten Rehabilitation Sucht“ (ARS), teilnehmen, die wir als Team des Ambulatoriums in der Mülheimer Innenstadt anbieten.

Die ambulante Rehabilitation ist eine Langzeittherapie, die etwa zwölf Monate dauert. In dieser Zeit kommen die Teilnehmer/-innen wöchentlich zu einem Einzelgespräch und einer Gruppensitzung ins Ambulatorium.

Das Angebot ist so aufgebaut, dass Sie zu Hause wohnen bleiben, gegebenenfalls weiter an Ihrem Arbeitsplatz tätig sind und in Ihrem gewohnten Umfeld leben. Probleme, die dort auftreten, können zeitnah bearbeitet, und neue Lösungen versucht werden. Die Behandlung wird so Teil des normalen Alltags. Auch Ihre Angehörigen können im Rahmen von Paar- oder Familiengesprächen einbezogen werden. Ziel der Rehabilitation ist die dauerhafte Abstinenz von Ihrem Suchtmittel. Außerdem sollen Ihre Erwerbsfähigkeit und Ihre Gesundheit erhalten und gebessert werden. Wir möchten mit Ihnen Ihre Fähigkeit entwickeln, mit kritischen Lebenssituationen in Zukunft in angemessener Form umzugehen.

Falls Sie eine stationäre Behandlung bereits abgeschlossen haben, ist die Ambulante Rehabilitation als Nachsorge in etwas abgeänderter Form zur weiteren Stabilisierung möglich.

Bei der Antragsstellung zur Kostenübernahme durch die Rentenversicherung, Krankenkasse oder Beihilfestelle unterstützen wir Sie gerne.