Synode

Diakonie

Diakonisches Werk
im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr

Hagdorn 1a
45468 Mülheim         [auf Karte anzeigen]

Tel.: (0208) 3003-255
Fax: (0208) 3003-280
E-Mail: gst[at]diakonie-muelheim.de

Öffnungszeiten:
montags, dienstags, donnerstags, freitags: 7.30 - 16.30 Uhr
mittwochs: 7.30 - 13 Uhr

Ansprechpartnerinnen:
Birgit Hirsch-Palepu, Geschäftsführerin
E-Mail: hirsch-palepu[at]diakonie-muelheim.de

Ellen Hirsch, Verwaltungsleiterin
E-Mail: hirsch[at]diakonie-muelheim.de

Sevgi Sari, Sekretariat
Email: sari[at]diakonie-muelheim.de



Die Kreissynode

Die Kreissynode ist das oberste Organ der Evangelischen Kirche im Kirchenkreis. In unserer Evangelischen Kirche im Rheinland setzt sich die Kreissynode zusammen aus den im Kirchenkreis tätigen Pfarrstelleninhabern, den Synodalabgeordneten der Kirchengemeinden, vom Kreissynodalvorstand berufenen Mitgliedern und den Vorsitzenden der Kreiskirchlichen Fachausschüsse. Die Kreissynode wird alle vier Jahre neu gebildet.

Die Kreissynode versammelt sich jährlich ein bis zwei Mal. Die Tagung beginnt mit einem Abendmahlgottesdienst. Zur Tagung wird die Kirchenleitung eingeladen. Deren Vertreter sind berechtigt, Anträge zu stellen; zudem ist ihnen auf Verlangen jederzeit das Wort zu erteilen. Die Kreissynode tagt in der Regel öffentlich, sofern keine vertraulichen Angelegenheiten beraten werden.

Die Kreissynode ist das eigentliche Leitungsorgan eines Kirchenkreises. Sie wählt aus ihrer Mitte den Kreissynodalvorstand, der in ihrem Auftrag den Kirchenkreis leitet. Von der Kreissynode werden auch die Mitglieder des Kuratoriums des Diakonischen Werkes gewählt und in ihren Ämtern bestätigt. Zum Kreissynodalvorstand gehört auch der Superintendent, welcher den Vorsitz in Kreissynode und Kreissynodalvorstand führt.


Aufgaben der Kreissynode

Zu den weiteren Aufgaben der Kreissynode gehören u. a:

  • Errichtung kreiskirchlicher Pfarrstellen und Stellen für andere Mitarbeiter
  • Erledigung der Vorlagen von Kreissynodalvorstand und Kirchenleitung
  • Beschluss über Anträge von Kirchengemeinden und Fachausschüssen
  • Wahl der Mitglieder der Fachausschüsse
  • Beschluss der kreiskirchlichen Kollekten
  • Aufsicht über das Rechnungswesen der Gemeinden und der Verbände
  • Feststellung des kreiskirchlichen Haushaltsplans und Entlastung der Jahresrechnungen
  • Beschluss über die kreiskirchlichen Umlagen
  • Wahl der Abgeordneten zur Landessynode


Die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises An der Ruhr beauftragt nach Maßgabe der Satzung des Diakonischen Werkes sowohl das Kuratorium als auch die Geschäftsführung mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Diakonischen Werkes. Dabei bleibt ihr Gesamtleitungsrecht nach den Bestimmungen der Kirchenordnung unberührt.

Die Kreissynode nimmt den jährlichen Bericht über die Arbeit des Diakonischen Werkes und über besondere, das Diakonische Werk betreffende Ereignisse entgegen. Der Bericht ist zuvor mit dem Kuratorium abzustimmen.

Der Kreissynode obliegt auch die abschließende Beschlussfassung von Angelegenheiten des Diakonischen Werkes, insbesondere die Feststellung der Wirtschaftspläne, des Haushaltsplanes und des Stellenplanes, die Feststellung des jährlichen Zuschusses für das Diakonische Werk aus der Umlage für den Kirchenkreis nach dem jeweils geltenden Verteilerschlüssel. Die Feststellung der Jahresabschlüsse und der Jahresrechnungen, Änderungen der Satzungen und Wahl der Mitglieder des Kuratoriums, des Vorsitzenden und seines Stellvertreters sowie die Wahl des Kreissynodalbeauftragten für Diakonie.