Kirchengemeinden

Diakonie

Diakonisches Werk
im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr

Hagdorn 1a
45468 Mülheim         [auf Karte anzeigen]

Tel.: (0208) 3003-255
Fax: (0208) 3003-280
E-Mail: gst[at]diakonie-muelheim.de

Öffnungszeiten:
montags, dienstags, donnerstags, freitags: 7.30 - 16.30 Uhr
mittwochs: 7.30 - 13 Uhr

Ansprechpartnerinnen:
Birgit Hirsch-Palepu, Geschäftsführerin
E-Mail: hirsch-palepu[at]diakonie-muelheim.de

Ellen Hirsch, Verwaltungsleiterin
E-Mail: hirsch[at]diakonie-muelheim.de

Sevgi Sari, Sekretariat
Email: sari[at]diakonie-muelheim.de



Kirchengemeinden

Die Kirchengemeinden des Evangelischen Kirchenkreises An der Ruhr (dazu gehören alle Gemeinden in Mülheim an der Ruhr) gehören landeskirchlich zur Evangelischen Kirche im Rheinland. In der Evangelischen Kirche im Rheinland gibt es 38 Kirchenkreise mit derzeit insgesamt 755 Kirchengemeinden. Die Zahl ist abnehmend, da immer häufiger benachbarte Gemeinden fusionieren, um die anstehenden Aufgaben mit gemeinsamer Kraft besser bewältigen zu können.

In Mülheim an der Ruhr gibt es sechs Kirchengemeinden:

  • Broich-Saarn
  • Heißen
  • Lukas
  • Markus
  • Speldorf
  • und Vereinte


Die Kirchengemeinden bilden das Zentrum und die Basis der Arbeit des Diakonischen Werkes. Die Kirchengemeinden sind ebenso Kraft- wie auch Inspirationsquelle. Auch in der täglichen Arbeit gibt es vielfältige Kooperationen zwischen den Haupt- und Ehrenamtlichen in den Gemeinden und beim Diakonischen Werk.

Jede Kirchengemeinde entsendet ein Mitglied des Presbyteriums in das Kuratorium als Leitungsorgan des Diakonischen Werkes. Im Diakonischen Werk gibt es für jede Kirchengemeinde speziell einen erfahrenen Mitarbeiter, der für die jeweilige Kirchengemeinde der sog. Gemeindepartner ist. Dieser Mitarbeiter des Diakonischen Werkes ist für alle Anfragen aus der Kirchengemeinde zuständig und übernimmt entweder selbst die Bearbeitung oder vermittelt an andere kompetente Stellen innerhalb des Diakonischen Werkes oder an andere geeignete externe Träger.

Viele Mitarbeitende im Diakonischen Werk leben in Mülheim an der Ruhr und nehmen aktiv an ihrem Gemeindeleben teil und erzeugen damit ebenfalls ein Bindeglied für die Kooperation.

Gemäß der presbyterial-synodalen Ordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland ist jede kirchliche Gemeinde rechtlich selbständig und wird von einem Presbyterium geleitet, das von der Gemeinde gewählt wird. Von den Presbyterien werden Delegierte gewählt, die das oberste Beschlussorgan als Kreissynode bilden. Gemäß der presbyterial-synodalen Ordnung sind demzufolge die Kirchengemeinden das oberste Leitungsorgan eines Kirchenkreises und damit auch das oberste Leitungsorgan des Diakonischen Werkes im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr.

In der Schautafel „Organigramm des Diakonischen Werkes“ sind die Gemeinden dennoch nicht an der Spitze eingezeichnet, sondern als Basis. Wir haben uns für diese Darstellung entschieden, weil wir die Auffassung vertreten (wohlwissend, dass wir die Kirchengemeinden genauso gut an die Spitze des Hierarchie-Schaubildes hätten setzen können), dass in der Funktion der Basis mehr über das Wesen der Kirchengemeinde im Verhältnis zu unserem Diakonischen Werk ausgedrückt wird. Die Kirchengemeinden sind für die Diakonie das Gefäß und die Grundlage, aus dem jedes Handeln herkommt. Diese Basis gibt uns Kraft und ein Gefühl des Rückhaltes und der Unterstützung, das wir als Mitarbeitende und Dienstgemeinschaft in der Diakonie mit großer Dankbarkeit annehmen. Gleichwohl ist uns bewusst, dass die Kirchengemeinden auch für unser Diakonisches Werk das oberste Leitungsorgan bilden, dem neben Dankbarkeit ebenso Respekt und Anerkennung gebührt.