Hilfen zum erhalt der wohnung
Wohnungsnotfallhilfe
Eine Einrichtung des Diakonischen Werkes im
Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr
Hagdorn 1a
45468 Mülheim an der Ruhr [auf Karte anzeigen]
Ansprechpartnerinnen im zentralen Dienstgebäude:
Juliane Weiler
Tel.: (0208) 3003-259
E-Mail: jweiler[at]diakonie-muelheim.de
Barbara Raasch
Tel.: (0208) 3003-218
E-Mail: raasch[at]diakonie-muelheim.de
montags bis donnerstags: 8 - 12 Uhr
freitags: 8 - 11.30 Uhr
(Termine auch nach Vereinbarung)
Sozialbüro Styrum:
Augustastraße 190 - 192
montags bis freitags: 8 - 17 Uhr
mittwochs: 8 - 13.30 Uhr
(Termine auch nach Vereinbarung)
Offene Sprechstunde:
mittwochs: 9 - 12 Uhr
Wenn der Verlust der Wohnung droht
Droht der Verlust der Wohnung durch eine Kündigung des Vermieters, sind die Mitarbeiterinnen der Wohnungsnotfallhilfe die richtigen Ansprechpartnerinnen. Gemeinsam mit den betroffenen Personen erarbeiten sie Lösungsstrategien, helfen beim Erhalt der Wohnung, verhandeln mit Eigentümern und Behörden und beraten über Sozialleistungen.
Zweimal nicht bezahlt, reicht schon: Wer nicht jeden Monat seine Miete bezahlt, kann vom Vermieter die Kündigung erhalten. Doch auch Verstöße gegen die Hausordnung und Ruhestörungen können Gründe sein, warum Mietern gekündigt werden kann. Ist das der Fall, spricht man von einem Wohnungsnotfall.
Genau da helfen die Mitarbeiterinnen der Wohnungsnotfallhilfe des Diakonischen Werkes im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr. Sie betreuen Familien oder Einzelpersonen umfassend und kooperieren eng mit der Zentralen Wohnungsfachstelle der Stadt Mülheim an der Ruhr und mit dem Nachbarschaftsverein Augustastraße/Gustavstraße.
Da ein Großteil der Anfragen aus den Stadtteilen Mülheim-Styrum und Mülheim-Stadtmitte kommt, stehen die Beraterinnen nicht nur in der zentral gelegenen Beratungsstelle in der Mülheimer Altstadt als Ansprechpartnerinnen bereit, sondern auch im Sozialbüro Styrum.
Zahlung der Mietrückstände
Meist sind Mietrückstände der Grund für den drohenden Wohnungsverlust. Daher gehört es zu den wichtigsten Aufgaben der Mitarbeiterinnen der Wohnungsnotfallhilfe sicherzustellen, dass alle monatlichen Kosten, die rund ums Wohnen nun mal anfallen - wie Miete und Energiekosten - rückwirkend, aber auch zukünftig gezahlt werden. Deshalb informieren die Beraterinnen über Sozialleistungen, prüfen mögliche Ansprüche und helfen, diese zu beantragen.
Doch mit Zahlungen alleine ist es nicht getan.
Im Kündigungsfall durch den Vermieter umfassen die Hilfeleistungen der Mitarbeiter:
- Beratung bei eingegangener Räumungsklage
- Verhandlungen mit Eigentümern und Behörden
- Konfliktbewältigung im Wohnumfeld
- Hilfestellung bei Wohnungswechsel und Umzugsplanung (keine Wohnungsvermittlung)
Umfassende Hilfen
Der drohende Wohnungsverlust ist häufig eine Konsequenz, die aber vielfältige Auslöser hat. Fehlt das Geld für die Miete, brauchen die Betroffenen umfassende Hilfen, um ihre Lebenssituation nachhaltig zu verbessern. Deshalb halten die Wohnungsnotfallhelferinnen engen Kontakt zu ihren Klienten und zu verschiedenen Hilfeeinrichtungen. Dabei können sie nicht nur innerhalb des Diakonischen Werkes auf ein vielfältiges Netzwerk zurückgreifen, sie arbeiten auch eng mit anderen Einrichtungen der Wohlfahrtspflege zusammen.
Die Wohnungsnotfallhilfe bietet:
- Beratung in Schuldenangelegenheiten
- Vermittlung in Schuldnerberatung
- Beratung bei familiären Problemen und Vermittlung von weitergehenden Hilfen
- Vermittlung an weiterführende Hilfen wie Suchtberatung, Rechtliche Betreuung, Betreutes Wohnen usw.