Transparenzbericht 2022
Diakonie
Diakonisches Werk
im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr
Hagdorn 1a
45468 Mülheim [auf Karte anzeigen]
Tel.: (0208) 3003-255
Fax: (0208) 3003-280
E-Mail: gst[at]diakonie-muelheim.de
Öffnungszeiten:
montags bis donnerstags: 8.00 - 16.00 Uhr
freitags: 8.00 - 13.00 Uhr
Ansprechpartnerinnen:
Birgit Hirsch-Palepu, Geschäftsführerin
E-Mail: hirsch-palepu[at]diakonie-muelheim.de
Ellen Hirsch, Verwaltungsleiterin
E-Mail: hirsch[at]diakonie-muelheim.de
Transparenzbericht des Diakonischen Werkes im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr (Diakonie Mülheim) für das Jahr 2022
Die Diakonie ist der soziale Dienst der Evangelischen Kirche. Das Diakonische Werk im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr versteht seinen Auftrag als gelebte Nächstenliebe und setzt sich für Menschen ein, die am Rande der Gesellschaft stehen, die auf Hilfe angewiesen oder benachteiligt sind. Neben dieser Hilfe versteht die Diakonie Mülheim sich als Anwältin der Schwachen und benennt öffentlich die Ursachen von sozialer Not gegenüber Politik und Gesellschaft. Diese Aufgabe nimmt sie gemeinsam mit anderen Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege wahr. Zugleich ist das Diakonische Werk im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr Empfänger von staatlichen und kirchlichen Zuwendungen. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit zu wahren und Rechenschaft über die Strukturen, Finanzen und Leistungen des Werks abzulegen. Dabei setzt das Diakonische Werk „Transparenzstandards von Caritas und Diakonie“ um.
1. Name, Sitz, Anschrift, Gründungsjahr
Das Diakonische Werk im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr begann seine Dienste 1921. Damals wurde das „Evangelische Jugendpfarramt“ gegründet, das später in „Evangelisches Jugend- und Wohlfahrtsamt Mülheim (Ruhr)“ umbenannt wurde. Bis kurz vor dem Zweiten Weltkrieg trug es die jugendfürsorgerische Arbeit, die ab 1950 wieder auflebte, nun in neuer Struktur und mit neuem Namen, im „Evangelischen Gemeindedienst für Innere Mission e.V.“. Das „Hilfswerk in der Synode“ entstand wie überall im Land in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, verursacht durch die große Not. 1967 wurden im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr die Innere Mission und das Deutsche Hilfswerk unter der neuen Namensgebung „Diakonisches Werk“ zusammengeführt. Der Hauptsitz des Diakonischen Werkes im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr befindet sich in 45468 Mülheim an der Ruhr, Hagdorn 1a. Hinzu kommen mehrere Außenstellen, die im gesamten Stadtgebiet verteilt sind.
2. Satzung und Organisationsziele
Die allgemeinen Organisationsziele und Aufgaben des Diakonischen Werkes im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr stehen in der Satzung sowie in der ergänzenden Geschäftsordnung des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis An der Ruhr. Diese sind hier zu finden: Satzung und Geschäftsordnung
Das Diakonische Werk ist Sondervermögen des Evangelischen Kirchenkreises An der Ruhr, damit Körperschaft des öffentlichen Rechts und gehört der Evangelischen Kirche im Rheinland an.
Der zuständige Spitzenverband ist das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V – Diakonie RWL mit Sitz in Düsseldorf.
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Das Finanzamt Mülheim an der Ruhr bestätigt in der Anlage zum aktuellen Bescheid zur Körperschafts- und Gewerbesteuer vom 07.12.2022, dass das Diakonische Werk im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 von der Körperschaftsteuer sowie nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit ist, weil es im Sinne der §§51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar kirchliche, mildtätige und folgende gemeinnützige Zwecke fördert:
Förderung der Jugendhilfe (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO)
Förderung der Altenhilfe (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO)
Förderung des Wohlfahrtswesens (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO)
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Das Organigramm ist hier zu finden: Organigramm
Angaben zu den Organen:
Die Vorgaben zur Struktur der Leitungsgremien ergeben sich aus der Satzung des Diakonisches Werkes im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr. Nähere Informationen zu den Mitgliedern der drei Organe – Kuratorium, Geschäftsleitung, Geschäftsführung – sind hier zu finden:
5. Tätigkeitsbericht
Der aktuelle Tätigkeitsbericht des Diakonischen Werkes ist hier zu finden.
6. Personalstruktur
Im Diakonischen Werk im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr sind zum Stichtag 31.12.2022 „nach Köpfen“ insgesamt 283 Mitarbeitende in Teilzeit und in Vollzeit beschäftigt. Es werden darüber hinaus Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr oder im Bundesfreiwilligendienst beschäftigt.
7. Angaben zur Mittelherkunft
Die Finanzierung des Diakonischen Werkes im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr erfolgt aus Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln, Stiftungsmitteln sowie aus Kirchensteuermitteln und Spenden.
8. Angaben zur Mittelverwendung
Die dem Diakonischen Werk im Kirchenkreis An der Ruhr zur Verfügung stehenden Mittel werden satzungsgemäß verwendet.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten und Mitgliedschaftsverhältnisse
Das Diakonische Werk ist Sondervermögen des Evangelischen Kirchenkreises An der Ruhr und damit Körperschaft des öffentlichen Rechts und gehört der Evangelischen Kirche im Rheinland an.
Das Diakonische Werk im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr ist Mitglied im Spitzenverband Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.– Diakonie RWL.
Das Diakonische Werk im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mülheim an der Ruhr.
Der Evangelischen Betreuungsverein e.V. und die Sozialtherapeutische Wohngemeinschaft sind dem Diakonischen Werk im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr angegliedert.
Das Diakonische Werk ist Mitglied in folgenden Vereinen und Verbänden:
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Centrum für bürgerschaftliches Engagement (CBE)
Evangelischer Verein für Adoption und Pflegekinderhilfe e.V.
GVS Gesamtverband für Suchthilfe e.V.
Mülheimer Wohnungsbau eG
10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtbudgets ausmachen
Es sind keine Personen vorhanden, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtbudgets ausmachen.