Sprechstunde nach Vereinbarung

Ambulatorium

Ein Angebot des Diakonischen Werkes
im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr

Althofstraße 4
45468 Mülheim an der Ruhr    [auf Karte anzeigen]

Sprechstunde nach Vereinbarung:
montags 14 - 16 Uhr, donnerstags 16 - 17 Uhr

Bürozeiten: montags, mittwochs, donnerstags 9 - 13 Uhr,
dienstags 11.30 - 15.30 Uhr, freitags 9 - 12 Uhr

Ansprechpartner/-innen und Terminabsprache:
Malte Stöß, Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (M.A.)
Margret Busse, Sozialtherapeutin/Sucht (VDR)
Verena Lötfering, Sozialarbeiterin
Helena Düwel, Psychologin (M.Sc.)
Dr. med. Olaf Lask, Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie
Sara Porscha, Verwaltung

Tel.: (0208) 3003-223
Fax: (0208) 3003-226
E-Mail: ambulatorium[at]diakonie-muelheim.de



Sprechstunde des Ambulatoriums

Das Ambulatorium des Diakonischen Werkes ist eine Beratungs- und Behandlungsstelle für Alkohol- und Medikamentenabhängige, Spieler und Angehörige. Zweimal in der Woche bietet dessen Team eine Sprechstunde an:
Montags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 16 bis 17 Uhr können Hilfesuchende nach vorheriger Vereinbarung in den Räumen der Mülheimer Diakonie auf dem Kirchenhügel, Althofstraße 4, beraten werden. Die ersten Beratungen können anonym erfolgen. Wie alle Mitarbeitenden des Diakonischen Werkes unterliegen auch die Fachkräfte des Ambulatoriums  der gesetzlichen Schweigepflicht

Das grundlegende Konzept trägt das Ambulatorium bereits im Namen: Die Behandlung findet immer ambulant, in den zentral gelegenen Räumen in der Mülheimer Altstadt, statt. So können Betroffene zu Hause wohnen bleiben und gegebenenfalls auch weiter arbeiten.

Das multiprofessionelle Team des Ambulatoriums setzt sich aus Sozialarbeitern und Sozialpädagogen, einer Psychologischen Psychotherapeutin und einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie zusammen. Sie alle verfügen über eine vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) anerkannte Zusatzausbildung, um speziell im Bereich der Abhängigkeitserkrankungen im Sinne der Patienten tätig werden zu können. So wird bereits seit einigen Jahren erfolgreich die Ambulante Rehabilitation Sucht angeboten, die sich an Abhängigkeitserkrankte richtet, deren Krankheitsverlauf keinen stationären Aufenthalt erforderlich macht. Leistungsträger der ambulanten medizinischen Rehabilitation sind die Rentenversicherungen und die gesetzlichen Krankenkassen. Neben Alkohol- und Medikamentenabhängigen können unter bestimmten Voraussetzungen auch Patienten mit THC-, Amphetamin- oder Kokainabhängigkeit im Rahmen der ambulanten medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitserkrankter behandelt werden.