Möglichkeiten der Vorsorge

Evangelischer Betreuungsverein e.V.

Eine Einrichtung des Diakonischen Werkes im
Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr

Rheinische Straße 12
45468 Mülheim an der Ruhr        [auf Karte anzeigen]

Ansprechpartnerinnen und Terminabsprache:
Heike Malinka, Verwaltung
Tel.: (0208) 782236-0
E-Mail: malinka[at]diakonie-muelheim.de

Rahel Gordziel, Leiterin Evangelischer Betreuungsverein e.V.
Tel.: (0208) 782236-0
E-Mail: gordziel[at]diakonie-muelheim.de



Sie können vorsorgen

Ein Unfall, eine unerwartete Krankheit – überraschend können Sie selbst in Ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden. Wer soll Sie dann rechtlich vertreten? Welche Wünsche und Interessen sollen berücksichtigt werden?

Treffen Sie also rechtzeitig Entscheidungen, damit Sie sich gut versorgt sehen. In monatlich stattfindenden Veranstaltungen informieren wir umfassend über verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge und deren rechtlichen Hintergründe.
 


Private Vorsorgemöglichkeiten

Hat man erst einmal seinen 18. Geburtstag gefeiert, ist man für sich selbst verantwortlich. Dies bedeutet auch, dass ab Eintritt der Volljährigkeit nur Sie rechtsverbindliche Erklärungen abgeben oder rechtsverbindliche Entscheidungen treffen dürfen, die Sie selbst betreffen. Auch Eltern und Ehepartner dürfen Sie nicht einfach gesetzlich vertreten.

Falls Sie infolge von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, sich um ihre eigenen Angelegenheiten zu kümmern, wird vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Das hat nichts mit Pflege oder persönlicher Fürsorge zu tun. Dieser Betreuer hat lediglich eine amtliche Vollmacht, kümmert sich also beispielsweise um Aufenthaltsbestimmung, Vermögensangelegenheiten, Behördengänge etc.
 

Vorsorgevollmacht

Wenn Sie nicht möchten, dass ein Fremder Einblick und Einfluss auf diesen sehr privaten Bereich hat, müssen Sie sich im Vorfeld kümmern und eine Vorsorgevollmacht erstellen. Damit erlauben Sie einer oder mehreren Personen Ihres Vertrauens rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, wenn Sie dies nicht mehr können. Ihr Bevollmächtigter muss voll geschäftsfähig sein und sein Einverständnis geben.

Eine Vorsorgevollmacht bedarf keiner besonderen Form. Sie können sie selbst formulieren oder von Betreuungsvereinen und der städtischen Betreuungsbehörde vorgefertigte Formulare ausfüllen. Die Vollmacht muss Ort, Datum und Ihre vollständige eigenhändige Unterschrift enthalten. Anschließend kann sie beglaubigt werden. Dies kann jede Betreuungsbehörde machen, die Kosten belaufen sich auf 10 EUR.
 

Betreuungsverfügung

Falls Sie keinen Angehörigen oder Bekannten haben, den Sie als Ihren gesetzlich Bevollmächtigten einsetzen können oder möchten, können Sie auch eine Betreuungsverfügung verfassen. In dieser Verfügung des Willens und der Wünsche können Sie festlegen, wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen, sollten Sie sich nicht mehr äußern können. Sie können darin bestimmen, wer mit Ihrer Betreuung beauftragt werden soll – und auch, wer auf keinen Fall als Ihr Betreuer eingesetzt werden soll. In diesen Fällen ist ein Betreuungsverfahren bei Gericht anhängig, und es wird ein rechtlicher Betreuer erteilt. Die von Ihnen gelegten Wünsche sind für Gericht und Betreuer grundsätzlich verbindlich; es sei denn sie würden Ihrem Wohl zuwider laufen, Sie haben Ihren Wunsch erkennbar aufgegeben oder die Erfüllung eines Wunsches kann einem Betreuer nicht zugemutet werden.
Das Formular ist beim Evangelischen Betreuungsverein e.V. erhältlich.
 

Patientenverfügung

Die Vorsorgevollmacht kann zudem mit einer Patientenverfügung kombiniert werden. In dieser legen Sie fest, wie Sie in bestimmten Krankheitssituationen behandelt werden möchten, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können, etwa weil Sie im Koma liegen. Adressat der Patientenverfügung ist der Arzt, der sich an sie halten muss. Aber auch für Heim- und Pflegepersonal ist der Patientenwille bindend.

Eine Patientenverfügung muss spezielle Bausteine enthalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitenden im Evangelischen Betreuungsverein e.V.