Pflegschaften & Vormundschaften
Jugend- und Familienhilfe
Eine Einrichtung des Diakonischen Werkes
im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr
Hagdorn 1a
45468 Mülheim an der Ruhr [auf Karte anzeigen]
Das Diakonische Werk ist erreichbar:
montags bis donnerstags: 8.00 - 16.00 Uhr
freitags: 8.00 - 13.00 Uhr
Ansprechpartnerinnen:
Anna-Lena Arndt
Tel.: (0208) 3003-268
E-Mail: arndt[at]diakonie-muelheim.de
Juliane Weiler
Tel.: (0208) 3003-259
E-Mail: jweiler[at]diakonie-muelheim.de
Jana Dörger
Tel.: (0208) 3003-262
E-Mail: doerger[at]diakonie-muelheim.de
Nora Tunceli
Tel.: (0208) 3003-258
E-Mail: tunceli[at]diakonie-muelheim.de
Wahrnehmung der Interessen von Kindern und Jugendlichen
Minderjährige Kinder deren Eltern die elterliche Sorge nicht ausüben können, stehen unter Vormundschaft. Als Vormund können Einzelpersonen, Vereine oder das Jugendamt bestellt werden. Die Auswahl eines Vormunds und deren Bestellung ist Aufgabe des Familiengerichts.
Die Gründe für die Bestellung eines Vormund variieren, die Bestellung eines Vormundes wird notwendig, wenn die Eltern als Erziehungsberechtigte ausfallen oder wenn ihnen die elterliche Sorge entzogen wird.
Soweit Eltern lediglich Teilbereiche der elterlichen Sorge nicht mehr ausüben können, werden auch nur diese Teilbereiche durch das Familiengericht auf einen Dritten übertragen. Man spricht in diesen Fällen von einer Ergänzungspflegschaft, kurz: Pflegschaft, an Stelle von einer Vormundschaft.
Pflegschaften können wie Vormundschaften auch von Einzelpersonen, Vereinen oder dem Jugendamt übernommen werden.
Persönlicher Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen
Die verantwortliche Wahrnehmung der Interessen von Kindern und Jugendlichen setzt einen regelmäßigen persönlichen Kontakt zu ihnen voraus. Erst der persönliche Kontakt ermöglicht es dem Vormund, die Interessen und Bedürfnisse eines Kindes oder Jugendlichen in Erfahrung zu bringen und auf dieser Grundlage Entscheidungen zu treffen und das Kind oder den Jugendlichen rechtlich zu vertreten.
Der Vormund achtet darauf, die Kinder und Jugendlichen an den sie betreffenden Angelegenheiten angemessen zu beteiligen.
Zu den Aufgaben eines Vormundes zählen unter anderem
- für das Kind bzw. den Jugendlichen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen,
- an Stelle der Eltern Entscheidungen über die Angelegenheiten des Kindes zu treffen (beispielsweise: Schulbesuch, Ausbildung, medizinische Behandlungen) und die Eltern soweit wie möglich in die Entscheidungen einzubeziehen,
- bei Bedarf Anträge zu stellen und das Kind bzw. den Jugendlichen gegenüber Behörden zu vertreten und
- mit weiteren für das Kind bzw. den Jugendlichen wichtigen Bezugspersonen zusammenzuarbeiten.
Übernahme von Pflegschaften und Vormundschaften
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Evangelischen Betreuungsvereins werden als Vormünder und Pfleger tätig. Die Übernahme von Pflegschaften und Vormundschaften erfolgt als ein Vertiefungsgebiet der Jugend- und Familienhilfe.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch das Familiengericht bestellt. Sie erstatten dem Familiengericht jährlich Bericht zu jeder der von ihnen übernommenen Vormundschaften und Pflegschaften.